Verordnung

Um Ergotherapie zu erhalten, wird eine ärztliche Verordnung benötigt. Es gibt ein einheitliches, verbindliches Formular, dass hier heruntergeladen werden kann.

Bild Ergotherapie

Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen. Die Leistungen werden den Kostenträgern gemäss den Tarifverträgen direkt in Rechnung gestellt. Die Krankenkasse fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit Ergotherapie ohne ärztliche Verordnung direkt mit dem Patienten zu verrechnen.

Bild EVS